
Merkmale:
Zugmaschinen:
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für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
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bbH max. 40 km/h
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mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
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bbH max. 25 km/h
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auch mit Anhänger
Ausbildung:
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Mindestalter: 16 Jahre
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Ausbildung: Theorie
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Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
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Übungsstunden: nach Bedarf
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Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
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bei Ersterteilung: 12
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bei Erweiterung: 6
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Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen:
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Lichtbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Erste-Hilfe-Kurs
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Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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